Autoführerschein
Zurück zur StartseiteKlasse B
Fahrschule Strehl | Autoführerschein
» Mindestalter: 18 Jahre
» Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
» Beinhaltet: Fahrerlaubnisklassen AM & L
B197 - Automatik Regelung
Wer nach dem 1. April die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren: Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen.
B196 - Motorrad Erweiterung
Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.
» Regelung: » Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten. » Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich. » B196 gilt nur in Deutschland
» Voraussetzung: » Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. » Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre. » Mindestalter 25 Jahre
Klasse BA
Der Automatikführerschein
» KFZ mit Automatikschaltung: Wir, von der Fahrschule Strehl können Dich auch in einem Auto mit Automatikschaltung ausbilden. Aber Achtung: Mit dem Führerschein BA darfst Du nur ein KFZ mit Automatikschaltung fahren!
Fahrschule Büchenbeuren
Tel.: 0160 - 84 90 637
Fahrschule Sohren
Hauptstraße, 55487 Sohren
Tel.: 0160 - 84 90 637
Fahrschule Rhaunen
Tel.: 0160 - 84 90 637
Führerscheinklasse B mit 17
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Du kannst Dich bei uns auch für den Führerschein ein halbes Jahr vor Deinem 17 Geburtstag anmelden. Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.