Traktorführerschein
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Fahrschule Strehl | Traktorführerschein
» Erlaubte Fahrzeuge: Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
» Mindestalter: Ab 16 Jahre
Klasse T
Land- & forstwirtschaftliche Zugmaschinen
» Erlaubte Fahrzeuge: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
» Mindesalter: Ab 18 Jahre | Ab 16 Jahre – nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h.
» Beinhaltet : Fahrerlaubnissklassen AM und L
» Beinhaltet : Fahrerlaubnissklassen AM und L
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Fahrschule Büchenbeuren
Hauptstr. 41a, 55491 Büchenbeuren
Tel.: 0160 - 84 90 637
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Fahrschule Sohren
Hauptstraße, 55487 Sohren
Tel.: 0160 - 84 90 637
Fahrschule Rhaunen
Zum Idar 2, 55624 Rhaunen
Tel.: 0160 - 84 90 637
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